56-Jähriger hatte im Internet zur Jagd und zur Tötung von Polizisten aufgerufen - In der Berufung alle Vorwürfe eingeräumt
„Cophunter-Prozess“: Landgericht mildert Strafe für Mann aus der VG Herrstein-Rhaunen
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Der 56-jährige Angeklagte mit seinem Verteidiger Hardy Hollinka vor Beginn der Berufungsverhandlung. Foto: Christine Jäckel
Christine Jäckel. chj

Ein 56-Jähriger aus der VG Herrstein-Rhaunen hatte im Internet zur Jagd und zur Tötung von Polizisten aufgerufen. In der Berufung räumte er nun alle Vorwürfe ein. Das hatte auch Auswirkungen auf die Strafe.

Er hatte nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizeibeamte im Januar 2022 bei Kusel Videos ins Internet gestellt, in denen er zur Tötung von Polizisten aufrief. Das brachte dem 56-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen in den Medien die Bezeichnung „Cophunter“ und ein Strafverfahren ein, das mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten endete.

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