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Bruchweiler

Bleibt Bruchweiler ein anerkannter Erholungsort? ADD hat Checkliste angefordert

Von Andreas Nitsch
Früher war es noch erlaubt, auf Ortsschildern das Suffix „Staatlich anerkannter Erholungsort“ unterzubringen. Die Ortsgemeinde Bruchweiler führt dieses Prädikat heute nur noch in ihrem Briefkopf. Foto: Reiner Drumm
Früher war es noch erlaubt, auf Ortsschildern das Suffix „Staatlich anerkannter Erholungsort“ unterzubringen. Die Ortsgemeinde Bruchweiler führt dieses Prädikat heute nur noch in ihrem Briefkopf. Foto: Reiner Drumm

Darf sich die Ortsgemeinde Bruchweiler weiterhin „Staatlich anerkannter Erholungsort“ nennen? Diese Frage will die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier derzeit klären. Die ADD überprüft, ob die Anerkennungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt werden.

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Blick zurück in die Historie: Am 25. Juni 1968 ist der Ortsgemeinde Bruchweiler über die damalige Amtsverwaltung Kempfeld von der Geschäftsstelle des Fremdenverkehrsverbandes Rheinland-Pfalz in Koblenz schriftlich mitgeteilt worden, dass der Landesfachausschuss in seiner Sitzung einen Tag zuvor, am 24. Juni 1968, in der Landeshauptstadt Mainz die Anerkennung von Bruchweiler ...