Kreisverwaltung verweigert die Herausgabe einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zum Idarkopf-Projekt
Bikepark Idarkopf: Naturschutzinitiative reicht Klage beim Verwaltungsgericht ein
Wie auf diesem Bild im Trailcenter Rabenberg in Sachsen könnten künftig Biker auf angelegten Wegen durch die Wälder am Idarkopf sausen. Das gefällt aber nicht jedem. Foto: Jan Woitas/dpa
picture alliance/dpa

Birkenfeld/Stipshausen. Wie geht es weiter am Idarkopf? Seit sieben Jahren warten Befürworter wie Kritiker des geplanten Bikeparks, vor allem aber der Entwickler und seine Investoren, auf ein Signal, wie es dort weitergeht. Die Naturschutzinitiative (NI) hat deshalb beim Nationalparklandkreis Birkenfeld die Herausgabe einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zum geplanten „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“ der Ortsgemeinde Stipshausen angefordert. Die Kreisverwaltung hat dies abgelehnt. Auch ein Widerspruch der NI wurde vom Kreisrechtsausschuss abgewiesen.

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Deshalb hat der Verein nun Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz eingereicht, weil er „das Vorgehen des Kreises für rechtswidrig“ hält. In der Begründung heißt es: „Die Argumentation des Landkreises würde dazu führen, dass Bürger und Verbände keinen Informationsanspruch mehr nach dem Landestransparenzgesetz hätten.

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