Kreis Birkenfeld

Bikepark Idarkopf: Gericht gibt Kreis Recht – Keine Akteneinsicht für die NI

Früher gab's dort eine Skipiste, jetzt soll ein Bikepark am Idarkopf entstehen. Foto: Reiner Drumm
Früher gab's dort eine Skipiste, jetzt soll ein Bikepark am Idarkopf entstehen. Foto: Reiner Drumm

Voreilig habe die Naturschutzinitiative (NI) der Kreisverwaltung Birkenfeld den „Goldenen Aktendeckel 2020“ verliehen, so die Kreisverwaltung. Wie das Verwaltungsgericht Koblenz feststellt hat, hatte die Behörde dem Verein die nach dem Landestransparenzgesetz begehrte Auskunft zu Recht verweigert.

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Konkret hatte der Naturschutzverband Einsicht in eine 35-seitige „Stellungnahme“ zum geplanten Bikepark Idarkopf verlangt. Das lehnte die Untere Naturschutzbehörde ab: Das Dokument sei lediglich ein Vermerk zur Überarbeitung des Umweltberichts und keine Stellungnahme der frühzeitigen Behördenbeteiligung. Wie schon der Landesdatenschutzbeauftragte im Februar 2020 bestätigte nun auch das Verwaltungsgericht Koblenz die Haltung der Kreisverwaltung.

Laut Landestransparenzgesetz solle der Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden, soweit und solange der Antrag sich auf die Zugänglichmachung von Material, das vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossene Schriftstücke oder noch nicht aufbereitete Daten bezieht, heißt es im Urteil.