Bad Kreuznach/Birkenfeld
Beweise reichten für weitere Verurteilung nicht aus

Bad Kreuznach/Birkenfeld. Zwei Vergewaltigungen seiner ehemaligen Freundin im Zeitraum Juli bis Dezember 2013 warf die Anklage einem 36 Jahre alten Mann aus Birkenfeld vor. Die zweite Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach entschied in der Hauptverhandlung, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichen. Das Gericht verurteilte den Hilfsarbeiter aber wegen zweifacher Bedrohung und Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

Lesezeit 2 Minuten
Von unserer Mitarbeiterin Christine Jäckel Das Urteil wurde von allen Beteiligten angenommen und ist rechtskräftig. „Es kann sein, dass es die Vergewaltigung gegeben hat, hier stand Aussage gegen Aussage, es ergaben sich in der Beweisaufnahme aber keine Hinweise, dass die Glaubwürdigkeit der Zeugin höher anzusetzen ist als die des Angeklagten“, erläuterte der Vorsitzende Richter Dr.

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