Beweisantrag der Verteidiger zur Tötung in der Tankstelle: Der Angeklagte könnte maximal 2,54 Promille gehabt haben: Beweisantrag der Verteidigung: Wie betrunken war der Täter von Idar-Oberstein?
Beweisantrag der Verteidiger zur Tötung in der Tankstelle: Der Angeklagte könnte maximal 2,54 Promille gehabt haben
Beweisantrag der Verteidigung: Wie betrunken war der Täter von Idar-Oberstein?
Wie betrunken war der Angeklagte wirklich, als er am Abend des 18. September 2021 in der Aral-Tankstelle in Idar-Oberstein den dort jobbenden Alex W. erschoss, weil der 20-Jährige ihm gegenüber auf der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Maskenpflicht bestanden hatte? Darum ging es am Dienstag beim Tankstellenmordprozess vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach aufgrund eines Beweisantrags der Verteidigung noch einmal.
Sie will darauf hinaus, dass der Softwareentwickler bei der Tat möglicherweise mehr als die rund 2 Promille hatte, die der Sachverständige Thomas Kaufmann von der Blutalkoholstelle an der Rechtsmedizin der Uni Mainz bei seiner ersten Befragung vor Gericht errechnet hatte.