Urteil 23-Jährige muss Bewährungsauflagen erfüllen
Bewährung: Junge Dealerin vergießt Erleichterungstränen vor Gericht
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Idar-Oberstein. Reichlich Tränen flossen nach der Urteilsverkündung: Die Angeklagte selbst weinte heftig, ihre Familie ebenso – die Erleichterung angesichts eines recht milden Urteils am Schöffengericht war deutlich spürbar. Zwei Jahre auf Bewährung wegen neun nachgewiesener Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Finanzierung des eigenen Drogenkonsums und des Lebensunterhalts: Richter Johannes Pfeifer folgte damit dem Ansatz des Verteidigers Sotirios Georgikeas und nicht Staatsanwalt Kai Fuhrmann, der eine höhere Strafe und somit keine Bewährung gefordert hatte. Andererseits: Die Bewährung wird auf drei Jahre angelegt und enthält eine Reihe von Auflagen: engmaschige Drogenscreenings, 300 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb von sechs Monaten, den Nachweis für mindestens 30 Bewerbungen mit Blick auf einen Ausbildungsplatz ...

Lesezeit 2 Minuten
Und: Binnen eines halben Jahres muss die 23-Jährige eine Therapie antreten. Sie wird sich umgehend ans Help-Center wenden müssen, verlangte Pfeifer. Er betonte: „Es geht uns ja nicht ums reine Bestrafen. Wir wollen auch Wege aufzeigen, motivieren, das eigene Leben in den Griff zu bekommen.

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