Besitz von Kinderpornos nicht nachweisbar: Freispruch im zweiten Anlauf in Idar-Oberstein
Von Günter Schönweiler
Dem Angeklagten konnte kein wissentlicher Besitz von Kinderpornografie nachgewiesen werden. Nach kurzer Beratung verkündete Richter Oberländer das Urteil: Freispruch und die Übernahme der Kosten durch die Staatskasse.Foto: dpa/Uli Deck
Kinderpornografische Inhalte fanden sich auf dem Handy des Angeklagten. Doch dieser habe weder davon gewusst noch diese verbreitet. Ein ersichtliches Interesse am Besitz von Kinderpornografie sei nicht ersichtlich, meinte auch die Staatsanwaltschaft. Wie konnte der Angeklagte die Bilder und Videos auf dem Handy haben, ohne davon zu wissen?
Lesezeit: 3 Minuten
Im August 2023 hatte das Schöffengericht Idar-Oberstein unter Vorsitz von Richter Marcel Oberländer sich schon einmal mit der Anklage gegen einen jetzt 24-jährigen Angeklagten beschäftigen müssen. Der Vorwurf: Auf seinem Smartphone waren 37 kinderpornografische Videos, 16 kinder- sowie vier jugend- und zwei tierpornografische Aufnahmen gefunden worden. Inhalt: Schlimmste Sexualhandlungen von ...
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