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Baumholder

Baumholder: Steuer für ersten Hund steigt auf 50 Euro

Sie leisten Beachtliches und bleiben weiterhin von der Hundesteuer befreit: Für die vierbeinigen Helfer der DLRG-Rettungshundestaffel, hier bei einer Übung in Kirn, gilt ein Ausnahmetatbestand.
Sie leisten Beachtliches und bleiben weiterhin von der Hundesteuer befreit: Für die vierbeinigen Helfer der DLRG-Rettungshundestaffel, hier bei einer Übung in Kirn, gilt ein Ausnahmetatbestand. Foto: privat

Hundehalter aufgepasst: Der Stadtrat Baumholder hat Änderungen zur Hundesteuer beschlossen. „Die Änderungen sind inhaltlich überschaubar“, ließ Matthias Bachmann, Kämmerer der Stadt Baumholder, verlauten. Die Hundesteuer für den ersten Hund erhöht sich von 40 auf 50 Euro. Der Steuersatz für den zweiten und dritten Hund (75 und 100 Euro) bleibt unverändert.

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Von unserer Reporterin Silke Bauer Neu ist außerdem, dass die Hundesteuermarke bei der Abmeldung des Hundes zurückzugeben ist. Die Steuerbefreiung für Schweißhunde, die von anerkannten Führern zur Nachsuche bei der Jagd eingesetzt werden, wird nun explizit aufgeführt. Auch die Haltung von Hunden, die ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehalten werden, bleibt ...