„Wir stehen nach wie zu diesem Projekt. Deshalb verfolgen wir die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans weiter“, sagt Stadtbürgermeister Miroslaw Kowalski auf
NZ-Anfrage. Die Stadt selbst war im aktuellen Verfahren aber nicht unmittelbar beteiligt. Deshalb will sich Kowalski nicht weiter zu dem Koblenzer Richterspruch äußern.
Mit Blick auf das neue Bebauungsplanverfahren sagt Oliver Pikollek von der Saarbrücker Anwaltskanzlei
Müller, Altmeyer und Partner: „Wir warten die Entwicklung ab und halten uns bereit.“ Seine Kanzlei vertritt den klagenden Nachbarn. Das aktuelle Urteil habe erneut gezeigt, „dass ärgerlicherweise ein Bürger die Arbeit der Behörden machen muss“. Sein Mandat sei mit seinem Haus quasi „eingekesselt“ von großen Märkten. In der erfolgreich angefochtenen Baugenehmigung des Kreises habe es aber „keine fachkundige Auseinandersetzung mit der Bebauung in der Umgebung des Grundstücks meines Mandanten gegeben“. Stattdessen habe der Kreis unzureichende gutachterliche Stellungnahmen in seiner Genehmigung „ungeprüft übernommen und letztendlich das Gebot der Rücksichtnahme auf unseren Mandanten verletzt“, so der Saarbrücker Jurist. Er stellt klar, dass aus Sicht des klagenden Anwohners und der Kanzlei die Erweiterung der Lidl-Filiale am bisherigen Standort erfolgen sollte. Genau das sei aber nicht möglich, entgegnen sowohl Kowalski als auch Kim Borrmann, Immobilienleiterin der Lidl-Regionalgesellschaft Friedrichsthal. Beide weisen darauf hin, dass die Erweiterung des Markts an der bisherigen Stelle aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt ist. Zum weiteren Vorgehen bittet Lidl gegenüber unserer Zeitung „um Verständnis dafür, dass wir aktuell keine weiteren Angaben zum Standort in Birkenfeld machen, da wir uns wieder in der Planungsphase befinden“. Die im Klageverfahren unterlegene Kreisverwaltung nimmt keine inhaltliche Bewertung oder Kommentierung des aktuellen Urteils vor. Aus dem Schloss heißt es nur: „Die Kreisverwaltung prüft derzeit, ob sie Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des VG Koblenz erhebt. Die Frist läuft erst Anfang November ab. Die gleiche Möglichkeit hat Lidl. Sollte die Kreisverwaltung oder Lidl Nichtzulassungsbeschwerde erheben, bleibt zunächst das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens abzuwarten. Im anderen Fall muss Lidl entscheiden, ob ein neuer Bauantrag gestellt wird, gegebenenfalls unter Berücksichtigung des in Aufstellung befindlichen neuen Bebauungsplans der Stadt Birkenfeld.“ ax