35-Jähriger zog vor Landgericht seine Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichts zurück
Auf dem Europaplatz beim Dealen erwischt: 35-Jähriger muss für mehr als zwei Jahre hinter Gitter
Justitia
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild. dpa

Idar-Oberstein/Bad Kreuznach. Der Angeklagte, über den am Donnerstag in einer Berufungssache am Landgericht verhandelt wurde, musste sich entscheiden: Wollte er versuchen, eine Drogentherapie mit zurückgestellter Strafvollstreckung zu erreichen oder würde er eine Therapie im Maßregelvollzug mit geschlossener Unterbringung akzeptieren? Anders ausgedrückt: Will er eine mögliche Bewährungsstrafe mit Therapieauflagen oder eine Unterbringung im Maßregelvollzug mit hoher Sicherheitsauflage?

Lesezeit 2 Minuten
Auf den ersten Blick dürfte klar sein, wie der 35-jährige Dealer und Drogenkonsument entscheiden würde. Dann aber kam alles ganz anders, wenn auch erst nach einem längeren Gespräch unter vier Augen mit seinem Verteidiger Olaf Möller: Er wählte Paragraf 64 des Strafgesetzbuchs und damit die geschlossene Unterbringung und zog seine Berufung zurück.

Top-News aus der Region