Justizbehörde erhebt nach Vorfällen in Abentheuer Anklage gegen Ex-Ortschef
Anklage gegen Ex-Ortschef: Staatsanwaltschaft sieht Wahlfälschung in Abentheuer

Abentheuer. Kam die „Last-Minute-Kandidatur“ doch zu spät? Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat gegen den früheren Abentheurer Ortsbürgermeister Klaus Goldt gemäß Paragraf 107 Strafgesetzbuch Anklage wegen Wahlbetrug erhoben. Das hat der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler am Mittwoch auf NZ-Anfrage mitgeteilt und damit einen Bericht des SWR bestätigt.

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Die Strafverfolgungsbehörde sieht, so Deutschler, einen „hinreichenden Tatverdacht“, dass Goldt am 8. April 2019 in seiner Funktion als Wahlleiter für die Ortsbürgermeister-Urwahl im Nationalparkdorf die Kandidatur der später siegreichen Andrea Thiel als „ordnungsgemäß entgegengenommen und weitergeleitet hat“, obwohl die an diesem Tag um Punkt 18 Uhr endende Frist zur Einreichung von Bewerbungen bereits verstrichen gewesen sei.

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