Sexuelle Übergriffe und tätliche Gewalt: Urteil gegen 52-Jährigen aufgehoben - Dritte Auflage beginnt in Kürze: Angeklagter muss in psychiatrische Klinik
Sexuelle Übergriffe und tätliche Gewalt: Urteil gegen 52-Jährigen aufgehoben - Dritte Auflage beginnt in Kürze
In einer Berufungsverhandlung vor der dritten Strafkammer des Landgerichts in Bad Kreuznach ist das Urteil gegen einen 51-Jährigen aus dem Landkreis Birkenfeld aufgehoben worden. Eine neue Verhandlung soll über seine Einweisung in eine psychiatrische Klinik entscheiden. Markus Kilian
Bad Kreuznach. Es war eine anfangs irritierende Berufungsverhandlung am Landgericht Bad Kreuznach. Angeklagt war ein bislang nicht vorbestrafter 51-Jähriger aus einem Ort im Kreis Birkenfeld wegen sexuellen Übergriffen in zwei Fällen zulasten von Mitbewohnerinnen einer Pflegeeinrichtung.
Lesezeit 3 Minuten
In drei weiteren Fällen hatte er zur Durchsetzung von Eigeninteressen mit Schlägen und Tritten Pflegepersonal schmerzhaft verletzt, wobei er ihnen ausgeprägte Prellmarken an Oberkörper, Armen und Schienbein zufügte.Von Günter Schönweiler
Letztlich waren weitere Anklagepunkte Bedrohung und Beleidigungen Gegenstand der Anklage.