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Kreis Birkenfeld

Ärger über die Bonpflicht: Auch bei den Bäckern im Kreis Birkenfeld türmen sich die Kassenzettel

Von Peter Bleyer
Über die vielen zusätzlichen Kassenzettel, die in seiner Bäckerei liegen bleiben, ärgert sich Alfred Wenz.  Foto: Reiner Drumm
Über die vielen zusätzlichen Kassenzettel, die in seiner Bäckerei liegen bleiben, ärgert sich Alfred Wenz. Foto: Reiner Drumm

Zwar ist der Januar gerade erst zur Hälfte geschafft, doch einen heißen Kandidaten für den Titel „Wort des Jahres“ gibt es schon: Die Bonpflicht, die seit 1. Januar gilt, sorgt bundesweit für mächtig Wirbel und Zähneknirschen im Einzelhandel. Sie besagt, dass jeder, der beim Bäcker um die Ecke Brötchen kauft oder beim Italiener einen Cappuccino trinkt, einen Kassenzettel erhalten muss.

Lesezeit: 3 Minuten
Diese Regelung ist Teil der sogenannten Kassensicherungsverordnung, die auch vorsieht, dass elektronische Kassen aufgerüstet werden. Damit will man Steuerbetrug eindämmen. Was sinnvoll klingt, ärgert die Handwerksbetriebe: Besonders Bäckereien haben mit der Bonpflicht zu kämpfen, weil teilweise für Cent-Beträge ein Beleg gedruckt werden muss. Die Jungliberalen Rheinland-Pfalz fordern schon, die Bonpflicht ...
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Kassensicherungsverordnung soll Steuerbetrug verhindern

Durch das Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung, unter die auch die Kassenbonpflicht fällt, soll Steuerbetrug gemindert werden. Ladenbesitzer sind verpflichtet, ihre Kassen mit der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher zu machen. Dadurch werden alle Kassentransaktionen unwiderruflich aufgezeichnet und können nachträglich nicht gelöscht oder manipuliert werden.

Zudem wird automatisch ein Kaufbeleg ausgedruckt. Die Daten müssen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert werden. Gefordert ist zudem eine digitale Schnitt-stelle zu Prüfzwecken. Da die TSE-Einheiten zum 1. Januar nicht verfügbar waren, gilt eine Ausnahmeregelung bis Ende September 2020. Um unnötigen Papiermüll zu vermeiden, können Bäckereien beim Finanzamt eine Befreiung von der Bonausgabepflicht beantragen. Kaufbelege können grundsätzlich auch per App aufs Smartphone übertragen werden.
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