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Kreis Birkenfeld

Ärger in der Kita: Wenn Kinder Kaltesser sein müssen

Von Vera Müller
Warmes Essen in der Kita: In den meisten Einrichtungen erhalten diesen Service nur Kinder, die für die Ganztags-Kita angemeldet sind. Kinder, die bis 14 Uhr bleiben, müssen kalt essen.  Foto: dpa
Warmes Essen in der Kita: In den meisten Einrichtungen erhalten diesen Service nur Kinder, die für die Ganztags-Kita angemeldet sind. Kinder, die bis 14 Uhr bleiben, müssen kalt essen. Foto: dpa

Kaltesser? Warmesser? Begrifflichkeiten, die mehr als merkwürdig in einer Kita anmuten. Dazu noch Tränen, Ängste und Ausgrenzung bei Kleinkindern während der Mittagsmahlzeit. Was ist denn da los? Für Kerstin Haupenthal aus Achtelsbach ein Skandal, dem sie mit aller Kraft entgegenwirken möchte: unter anderem mit einer Onlinepetition. Ihre beiden Töchter (zwei und vier Jahre alt) besuchen die Kita Sonnenschein in Brücken. Dort nutzen sie die verlängerte Vormittagsbetreuung bis 14 Uhr inklusive warmen Mittagessens.

Lesezeit: 5 Minuten
Die Lehrerin berichtet: „Als Ende Februar unsere dritte Tochter geboren wurde, wurde mir vonseiten der Kita-Leitung mitgeteilt, dass meine Kinder durch meinen Eintritt in die Elternzeit den Anspruch auf ein Mittagessen in der Kita verlören und von nun an zu den Kaltessern zählen würden. Da ich weiterhin das verlängerte Betreuungsprogramm ...
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Grundsätzlichen Anspruch gibt es noch nicht: Gesetzeslage ändert sich

Kinder, die für die Ganztagsbetreuung angemeldet sind, haben nicht nur einen Anspruch auf ein warmes Mittagessen, die Bereitstellung durch den Träger ist verpflichtend. Einen grundsätzlichen Anspruch auf ein warmes Mittagessen für die 14-Uhr-Kinder gibt es derzeit nicht. Dieser Anspruch ist im neuen Kita-Gesetz, das ab dem 1.

Juli 2021 vollumfänglich in Kraft tritt, aufgenommen. Hier haben die Träger und Kitas noch eine Übergangsfrist von maximal sieben Jahren, bis die räumlichen und personellen Rahmenbedingungen geschaffen sind. Auch in der Stadt Idar-Oberstein und in den beiden kommunalen Kitas der Verbandsgemeinde Baumholder gilt: Kinder in der Ganztagsbetreuung einer städtischen Kita erhalten ein warmes Mittagessen. Kinder, die bis 14 Uhr bleiben, erhalten kein warmes Essen. Anders ist die Regelung in den Kitas der VG Herrstein: Kinder, die bis 14 Uhr bleiben, erhalten wie die Ganztagskinder ein warmes Mittagessen. Eine Ausnahme gibt es in Kirschweiler: Dort geben die Eltern den Kleinen Lunchpakete mit.vm
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