Grundsätzlichen Anspruch gibt es noch nicht: Gesetzeslage ändert sich
Kinder, die für die Ganztagsbetreuung angemeldet sind, haben nicht nur einen Anspruch auf ein warmes Mittagessen, die Bereitstellung durch den Träger ist verpflichtend. Einen grundsätzlichen Anspruch auf ein warmes Mittagessen für die 14-Uhr-Kinder gibt es derzeit nicht. Dieser Anspruch ist im neuen Kita-Gesetz, das ab dem 1.
Juli 2021 vollumfänglich in Kraft tritt, aufgenommen. Hier haben die Träger und Kitas noch eine Übergangsfrist von maximal sieben Jahren, bis die räumlichen und personellen Rahmenbedingungen geschaffen sind. Auch in der Stadt Idar-Oberstein und in den beiden kommunalen Kitas der Verbandsgemeinde Baumholder gilt: Kinder in der Ganztagsbetreuung einer städtischen Kita erhalten ein warmes Mittagessen. Kinder, die bis 14 Uhr bleiben, erhalten kein warmes Essen. Anders ist die Regelung in den Kitas der VG Herrstein: Kinder, die bis 14 Uhr bleiben, erhalten wie die Ganztagskinder ein warmes Mittagessen. Eine Ausnahme gibt es in Kirschweiler: Dort geben die Eltern den Kleinen Lunchpakete mit.vm