Abzocke Netzbetreiber darf bei bestimmten Telefonnummern keine Gebühren fordern : Abzocke mit glimpflichem Ausgang: Opfer von Ping-Anrufen aus dem Kreis muss nicht zahlen
Abzocke Netzbetreiber darf bei bestimmten Telefonnummern keine Gebühren fordern
Abzocke mit glimpflichem Ausgang: Opfer von Ping-Anrufen aus dem Kreis muss nicht zahlen
Kreis Birkenfeld. Abzocke pur: Betrüger hatten Wolfgang Orth aus Rötsweiler-Nockenthal mit sogenannten Ping-Anrufen hereingelegt und damit seine Telefonkosten enorm in die Höhe getrieben. Doch nun kann der Senior aufatmen. „Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen“, sagt er erleichtert.
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Das ist die Masche der Abzocker: Das Handy klingelt nur kurz, zeigt anschließend einen Anruf in Abwesenheit an. Polizei und Verbraucherzentrale sprechen von Ping-Anrufen oder Ping-Calls, die auch als Lockanrufe bezeichnet werden. Völlig zu recht: Wer zurückruft, tappt gnadenlos in die Kostenfalle.