Infektionsschutzgesetzlöst ab heute dieAllgemeinverfügung ab
Ab Samstag gilt: Ausgang bis 22 Uhr – und beim Friseur braucht man einen negativen Schnelltest
Corona-Schnelltest
Ab Samstag braucht man auch beim Friseur einen Corona-Schnelltest mit negativem Ergebnis. Foto: Thomas Frey/dpa/Archivbild
Thomas Frey/dpa/Archivbild. dpa

Kreis Birkenfeld. Mit Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes am heutigen Samstag um 0 Uhr gilt eine Ausgangssperre auch im Landkreis Birkenfeld von 22 Uhr am Abend bis 5 Uhr am Morgen.

Lesezeit 1 Minute
Die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung zur Corona-Bekämpfung läuft am Sonntag automatisch aus, sie hatte eine Ausgangssperre ab 21 Uhr vorgesehen. Die neuen Regelungen, die nur wenige Änderungen mit sich bringen (unter anderem muss man beim Friseur nun einen negativem Corona-Test vorweisen), gelten überall in Deutschland so lange, wie der Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis über 100 liegt.

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