Ab Samstag gilt: Ausgang bis 22 Uhr – und beim Friseur braucht man einen negativen Schnelltest
Die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung zur Corona-Bekämpfung läuft am Sonntag automatisch aus, sie hatte eine Ausgangssperre ab 21 Uhr vorgesehen. Die neuen Regelungen, die nur wenige Änderungen mit sich bringen (unter anderem muss man beim Friseur nun einen negativem Corona-Test vorweisen), gelten überall in Deutschland so lange, wie der Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis über 100 liegt.
Erst wenn diese Marke an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, sind Lockerungen möglich – und zwar am übernächsten Tag nach Erreichen dieses Ziels. Das ist derzeit im Nationalparklandkreis nicht in Sicht: Auch am Freitag lag der Inzidenzwert mit 145,8 deutlich über der Grenze. sc