Landkreis setzt fünfte Allgemeinverfügung in Kraft - Einzelhandel und Amateursport betroffen
Ab Mitternacht gelten wieder verschärfte Corona-Regeln im Nationalparklandkreis

Kreis Birkenfeld. Ab Mitternacht gelten für den Nationalparklandkreis wieder verschärfte Corona-Regeln: Die Kreisverwaltung hat auf ihrer Homepage wie auch in der Nahe-Zeitung die 5. Allgemeinverfügung zur Corona-Bekämpfung veröffentlicht, die die Regelungen der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes (die gilt seit Montag) weiter verschärft. Sie gilt ab Dienstag, 23. März, 0 Uhr, bis Sonntag, 11. April, 24 Uhr. Danach wird neu entschieden.

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In erster Linie sind der Einzelhandel, der Proben- und Auftrittsbetrieb in der Breiten- und Laienkultur (Gesangs- und Musikvereine) und der Amateur- und Freizeitsport betroffen. Hier dürfen nun wieder nur maximal fünf Personen aus zwei Hausständen gemeinsam Sport betreiben. Einzige Ausnahme ist kontaktfreies Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit einem Betreuer, zum Beispiel Fußballtraining ohne Zweikämpfe.

Fast alle Einzelhandelsbetriebe – ausgenommen sind Läden für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel und Apotheken, aber auch Tankstellen, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, Waschsalons, Banken, Baumärkte, Gärtnereien und Blumenfachgeschäfte – müssen wieder zum Terminshopping oder zum „Click and collect“-System zurückkehren. Sie dürfen nur öffnen, wenn Einzeltermine vergeben werden, bei denen pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Kunde zeitgleich Zutritt gewährt wird. Dabei gelten Maskenpflicht (OP-Maske oder Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2) und die Pflicht zur Kontakterfassung. Die Termine sind so zu vergeben, dass sichergestellt ist, dass Ansammlungen von Personen in oder vor den Geschäften vermieden werden. Zwischen den Terminen sind die Räumlichkeiten regelmäßig zu lüften. Diese Vorgaben gelten auch für Büchereien und Archive. Friseure und andere „körpernahe Dienstleistungen“ sind übrigens von der Verschärfung nicht betroffen – sie dürfen offen bleiben.

Nötig geworden ist die neue Verordnung, weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Nationalparklandkreis seit Donnerstag wieder über der kritischen Marke von 50 Infizierten pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche liegt. Weil die Inzidenz aber noch unter 100 liegt, kann die Außengastronomie im Kreis Birkenfeld wie geplant in dieser Woche wieder öffnen – allerdings unter sehr strengen Vorgaben. Dazu gehören ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest und eine Vorausbuchung. Im Übrigen gelten die Hygienevorschriften wie vor dem erneuten Lockdown. sc

  • Nachzulesen ist die komplette Allgemeinverfügung im Anzeigenteil der Dienstagsausgabe der Nahe-Zeitung oder auf der Internetseite der Kreisverwaltung: www.landkreis-birkenfeld.de unter Bekanntmachungen

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