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Idar-Oberstein/Bad Kreuznach

40-jähriger Idar-Obersteiner scheitert mit Berufung: „Bombiger Deal“ reichte ihm nicht

Von Günter Schönweiler
Symbolbild
Symbolbild Foto: picture alliance / David Ebener/dpa | David-Wolfgang Ebener

Einen kurzen, aber für den Angeklagten ernüchternden Berufungsprozess erlebte ein inzwischen 40-jähriger Mann aus Idar-Oberstein am Landgericht Bad Kreuznach. Vom Amtsgericht Idar-Oberstein im September 2021 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt, hoffte er nachträglich auf Gnade und Bewährung. Und dies nach einem „bereits sehr guten Deal“, wie der Vorsitzende Richter der 7. Kleinen Strafkammer, Carsten Poetsch, zu Beginn verwundert formulierte.

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Der Mann strebte eine Freiheitsstrafe von weniger als zwei Jahren an – nur dann ist Bewährung möglich. Das nun erneut verhandelte „kriminelle Programm“, das der 40-Jährige seit Juli 2017 mit insgesamt 18 Anklageschriften aufgelegt hatte, sorgte beim Vorsitzenden für Stirnrunzeln: Gefährliche Körperverletzung (mindestens zehn Fußtritte gegen eine bereits am Boden ...