Zwischenbilanz zum Sozialraumbudget: Kitas im Kreis Neuwied profitieren von zusätzlicher finanzieller Hilfe
Mit Inkrafttreten des neuen Kindertagesstätten-Gesetzes zum 1. Juli 2021 wurde den Jugendämtern auch ein sogenanntes Sozialraumbudget zur Verfügung gestellt. „Darüber können wiederum Personalkosten für sozialräumliche oder besondere Bedarfe von Kindertagesstätten, genauer gesagt die Kita-Sozialarbeit, finanziert werden“, konkretisiert der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses für den Kreisjugendamtsbezirk, Landrat Achim Hallerbach.
In der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses war es nun Nicole Bauer, Koordinatorin des Kreisjugendamtes für präventive Hilfen in Kitas vorbehalten, die Ergebnisse einer Zwischenevaluation vorzustellen. Das Sozialraumbudget in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro wird zu 60 Prozent vom Land und zu 40 Prozent vom Kreis getragen. „Das vom Kreisjugendamt im Jahr 2021 entwickelte Konzept verteilt die Mittel auf drei Säulen: Betriebserlaubnis relevantes Personal, Kita-Sozialarbeit und interkulturelle Fachkräfte“, so Nicole Bauer. Unter der Säule Kita-Sozialarbeit wurden in allen Kitas im Landkreis Stellenanteile für Netzwerker eingerichtet, die Kitas in den Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen und Dierdorf erhielten zusätzliche Stellenanteile für Kita-Sozialarbeiter.
Der steigende Bedarf an Kita-Plätzen und der Ausbau der Einrichtungen erhöhen die Kosten für dieses Personal, das fast 36 Prozent des Sozialraumbudgets beansprucht.
Neuwieds Landrat Achim Hallerbach
Das für die Betriebserlaubnis relevante Personal, das durch die Regelpersonalisierung nicht finanziert werden kann, wird nach Landesvorgaben für die Gewährleistung der Aufsichtspflicht, beispielsweise für Kitas mit Waldgruppen oder mehrstöckigen Gebäuden, benötigt. „Der steigende Bedarf an Kita-Plätzen und der Ausbau der Einrichtungen erhöhen die Kosten für dieses Personal, das fast 36 Prozent des Sozialraumbudgets beansprucht“, erklärte der Leiter der Abteilung Jugend und Familie Jürgen Ulrich.
Landrat Hallerbach: Konzept hat sich bewährt
Der Gesetzgeber sieht eine Evaluation des Konzepts alle fünf Jahre vor, erstmals für 2026/2027. Das Kreisjugendamt führte aber schon im Frühjahr 2024 eine umfassende Zwischenevaluation durch, um erste Erfahrungen mit dem Konzept zu bewerten. „Das wesentliche Ergebnis dieser Evaluation zeigt, dass sich das Konzept bewährt hat. Kita-Sozialarbeitende, Netzwerkende und interkulturelle Fachkräfte bieten Familien eine hilfreiche und niedrigschwellige Ressource und unterstützen sowie entlasten die pädagogischen Fachkräfte und Leitungen erheblich“, betonte Landrat Hallerbach. Wie Jürgen Ulrich ergänzte, unterstreichen diese Ergebnisse die Bedeutung und Wirksamkeit des Sozialraumbudgets und die positiven Auswirkungen auf die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung im Landkreis Neuwied.