Verfahren wird nach Kostentilgung fortgesetzt
Zivilprozess dauert an: Erstes Urteil zur GSG-Affäre ist vorerst vertagt
Beim Kauf einer Immobilie in der Museumsstraße soll Carsten Boberg seine Kompetenzen überschritten haben. Seit März läuft ein Zivilprozess um Gehalts- und Schadenersatzansprüche am Landgericht. Foto: Jörg Niebergall (Archiv)
JN

Neuwied/Koblenz. Seit einem Vierteljahr läuft die juristische Aufarbeitung der GSG-Affäre am Landgericht Koblenz – jenes Vorgangs also, der in letzter Konsequenz zur Abwahl des damaligen Neuwieder Bürgermeisters Michael Mang führte. Der ehemalige Geschäftsführer der Gemeindlichen Siedlungsgesellschaft, Carsten Boberg, hat die GSG verklagt, da sie einen Großteil seines Gehalts einbehält, um Schadenersatzansprüche aufzurechnen. Die Bezüge stehen Boberg noch bis Ende seiner Vertragslaufzeit im Mai 2022 zu. Die GSG erhebt ihrerseits Widerklage, um Schadenersatzansprüche von mehr als 350.000 Euro von ihrem ehemaligen Chef Boberg einzufordern. Am Dienstag sollte eine Entscheidung verkündet werden, die jedoch nicht zustande gekommen ist. Der Zivilprozess geht weiter.

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Wie der für die Sache zuständige Richter Andreas Roll im RZ-Gespräch erklärt, habe sich die Klage zwischenzeitlich erhöht – welche Seite diesen Schritt unternommen hat, ließ er offen. Er habe die Erbringung weiterer Schriftstücke beantragt. Der Prozess werde nach Zahlung angeordneter Gerichtskosten fortgesetzt.

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