Erpel

Wiederkehrender Beitrag in Erpel: Bürgerinitiative hat Klage eingereicht

Die Rieslingstraße ist die erste die über den WKB finanziert werden soll.  Foto: Silke Müller
Die Rieslingstraße ist die erste die über den WKB finanziert werden soll. Foto: Silke Müller

Im Streit um die Einführung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags (WKB) kehrt in Erpel keine Ruhe ein. Der Gemeinderat hatte Ende August das Bürgerbegehren, mit dem ein Bürgerentscheid über die Systemumstellung herbeigeführt werden sollte, abgelehnt (die RZ berichtete).

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Gegen diese Entscheidung hat die Bürgerinitiative (BI) gegen den WKB Anfang der Woche Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz eingereicht. „Es handelt sich um eine Feststellungsklage“, erklärt BI-Sprecher Adam Udich. Sein Ziel: Das Gericht soll feststellen, dass der Ratsbeschluss unzulässig und das Bürgerbegehren somit zulässig ist. Außerdem will die BI einen Einwohnerantrag auf Beratung und Entscheidung über einen Ratsbürgerentscheid zum Thema WKB stellen. Über diese Schritte hat die BI die Einwohner der Alten Herrlichkeit auch mithilfe von Flugblättern informiert. In seiner Sitzung hatte die Ratsmehrheit auch eine von der SPD vorgeschlagene, rechtlich unverbindliche Einwohnerbefragung abgelehnt. Gegen diesen Beschluss sei keine Klage möglich, erklärt Udich. mif