Passwortlisten und Vollmachten: Tipps von Seniorenbeirat und Verbraucherzentrale zum digitalen Nachlass
Was nach dem Tod mit Onlinekonten passiert: Seniorenbeirat rät zu rechtzeitigem Handeln
Eine Internetseite des sozialen Netzwerkes Facebook informiert über die Möglichkeiten, ein Profil nach dem Tod des Benutzers komplett zu löschen oder in den „Gedenkzustand“ zu setzen.
picture alliance/dpa

Kreis Neuwied. Onlineverträge, Profile in sozialen Netzwerken oder Internetbanking: Die Liste der Dinge, die man im Netz erledigt, wird immer länger. Vor diesem Hintergrund stellen sich zahlreiche Menschen die Frage, was nach dem Tod mit Onlinekonten geschieht, und was man tun kann, um es den Hinterbliebenen einfacher zu machen, zum Beispiel Verträge aufzulösen oder Mitgliedschaften zu kündigen. Mit dieser Frage hat sich auch Werner Hammes, Vorsitzender des Seniorenbeirats Neuwied, beschäftigt, und sein Tipp lautet: Rechtzeitig planen und frühzeitig aktiv werden. „Es ergibt zum Beispiel Sinn, eine Person des Vertrauens über bestehende Verträge und Onlinemitgliedschaften zu informieren”, so Hammes.

Lesezeit 2 Minuten
Für viele ist es selbstverständlich, ein Testament anzufertigen, doch der sogenannte digitale Nachlass bleibt oft unbeachtet, bis es zu spät ist. Dabei ist es für Hinterbliebene äußerst kompliziert, online geschlossene Verträge, Profile oder Mitgliedschaften zu kündigen, wenn man nicht über entsprechende Zugangsdaten verfügt.

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