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Kreis Neuwied

Was bedeuten Baugebiete für die Umwelt? Naturschützer fordern weniger Flächenfraß

Von Yvonne Stock
Eine Erweiterung des Dattenberger Neubaugebiets „Auf der Angst“ war in den 1980er-Jahren bereits mitgeplant worden. Seitdem ist allerdings nicht mehr viel passiert und die Natur hatte freie Bahn. Jetzt haben Naturschützer Bedenken, diese Flächen zum Baugebiet zu erklären.
Eine Erweiterung des Dattenberger Neubaugebiets „Auf der Angst“ war in den 1980er-Jahren bereits mitgeplant worden. Seitdem ist allerdings nicht mehr viel passiert und die Natur hatte freie Bahn. Jetzt haben Naturschützer Bedenken, diese Flächen zum Baugebiet zu erklären. Foto: Heinz Werner Lamberz/Creativ

Will eine Kommune ein Neubaugebiet ausweisen, braucht sie dafür eine Fläche. Das führt oft zu Konflikten mit Naturschützern und/oder mit Landwirten. Dattenberg steckt gerade mitten in so einem Konflikt. Einen Kompromiss zu finden, scheint schwierig zu sein.

Lesezeit: 3 Minuten
Dattenberg hat mehr als 30 Anfragen für Bauplätze aus der Region, aus dem Ort selbst und aus Nachbarorten – nicht aus Nordrhein-Westfalen, betont Ortsbürgermeister Betzing. „Sonst wäre mir das Thema gar nicht so wichtig.“ Das bereits bestehende Baugebiet „Auf der Angst“ aus den 1980er-Jahren soll erweitert werden. Im Flächennutzungsplan ist ...
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Beschleunigtes Verfahren für Neubaugebiete und deren Folgen für Wasser, Hitze und Tiere

Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen kleiner 20.000 Quadratmetern, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Auch bei Flächen zwischen 20 000 und 70 000 Quadratmetern ist das möglich, wenn keine erheblichen Umweltauswirkungen erwartet werden.

Bis zum 31. Dezember 2022 gilt diese Regelung auch für Bebauungspläne für Neubaugebiete mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 Quadratmetern, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen also keine Innenentwicklung sind. Der Paragraf 13b im Baugesetzbuch wird auch „Grüne-Wiese-Paragraf“ genannt. Ein großer Punkt dieses vereinfachten Verfahrens ist, dass keine Umweltprüfung notwendig ist. Zudem reicht es gegebenenfalls, wenn die Öffentlichkeit unterrichtet wird, sie muss nicht beteiligt werden. Eingriffe in die Natur gelten als zulässig und müssen nicht mehr ausgeglichen werden, was etwa das Landesbüro der Naturschutzverbände Nordrhein-Westfalen sehr kritisch sieht. Allerdings ist das Aufstellen eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nicht möglich, wenn FFH-Gebiete tangiert werden, europäische Schutzgebiete für Natur und Landschaft.

Biologe Günter Hahn kritisiert, dass diese Ausnahmemöglichkeit ursprünglich gegen die Wohnungsnot in Städten konzipiert wurde, „aber jedes Dorf hier macht davon Gebrauch“. Die Folgen für Klima, Wasser und Böden werden nicht mehr untersucht, erläutert Hahn. Die zusätzliche Versiegelung von Flächen führt nach seinen Angaben dazu, dass das Regenwasser nicht im Boden versickert, sondern im Abwasserkanal der Kläranlage zugeführt wird. „Das hat Auswirkungen auf das Grundwasser.“ Und die Versiegelung von Flächen führt nach seinen Angaben auch dazu, dass sich die Hitze im Sommer staut. Die Bereiche trocknen aus. „Das Drumherum ist für die Natur verloren“, sagt Hahn. Versiegelte Flächen stellen auch Hindernisse für wandernde Tiere dar, die ihr Areal ausdehnen möchten.

Der Biologe kritisiert auch, dass der Umstand, dass es sich zwischen Neuwied und Unkel um Vorhaben im Naturpark Rhein-Westerwald handelt, in der Diskussion um Baugebiete keine Rolle spielt. Er wünscht sich, dass mit finanziellen Förderungen die Sanierung von alten Häusern attraktiver gemacht wird, bevor „man draußen weiter baut. Es gibt so viel leer stehende Bausubstanz, aber es leichter, eine Fläche neu zu bebauen“. ys

Interkommunal denken

Dattenbergs Ortsbürgermeister Stefan Betzing schlägt angesichts der Probleme mit dem Naturschutz vor, bei Flächen für Wohngebiete und für Gewerbegebiete interkommunaler zu denken. Er hält viel davon, sich zusammen zu tun, und Gebiete in direkter Nähe etwa zur Autobahn gemeinsam als Gewerbegebiet zu erschließen. Er betont aber, wenn die Erschließungskosten geteilt werden, auch die Gewerbesteuern geteilt werden müssen und nicht nur die Ortsgemeinde gewinnt, auf dessen Grund das neue Gewerbegebiet liegt.

Auch bei Neubaugebieten kann sich Betzing so etwas vorstellen, gerade wo Leubsdorf und Dattenberg so eng aneinanderliegen. Aber auch hier ist aus seiner Sicht nicht nur eine faire Aufteilung der Erschließungskosten, sondern auch der Folgekosten notwendig und verweist als Beispiel für die dann notwendig werdenden Kita-Plätze für die Neubürger.
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