Waldbreitbacher Rat hat die Satzung für den wiederkehrenden Beitrag geändert - Zwei neue Abrechnungsgebiete gebildet: Waldbreitbach ändert Satzung: Bürger in Ortsteilen zahlen für Straßen gleichen Anteil
Waldbreitbacher Rat hat die Satzung für den wiederkehrenden Beitrag geändert - Zwei neue Abrechnungsgebiete gebildet
Waldbreitbach ändert Satzung: Bürger in Ortsteilen zahlen für Straßen gleichen Anteil
Das Foto zeigt die Ausbauarbeiten in der Raiffeisenstraße und in der Kolpingstraße im Jahr 2019, die mit dem „WKB“ abgerechnet wurden. Foto: Grün Ralf Grün
Während andere Kommunen das neue Abrechnungssystem erst noch etablieren müssen, sind in Waldbreitbach bereits Straßenausbauvorhaben über den wiederkehrenden Beitrag abgerechnet worden. Mit der jüngsten Rechtssprechung im Vorjahr ist die Kommune im Wiedtal jedoch gehalten, ihre Satzung für die Abrechnung von Ausbauarbeiten anzupassen. Genau das hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am Dienstagabend einhellig getan.
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Ortsbürgermeister Martin Lerbs wies vor der Entscheidung der Ratsmitglieder schon mal auf den wesentlichen Vorteil der Änderung hin: „Wenn wir die Satzung schnell ändern, können wir sie schon auf die nächsten Vorhaben anwenden.“ Was konkret zu ändern war, erklärte die Vertreterin der Verwaltung: Demnach gibt es die gesetzliche Vorgabe, für alle räumlich abgetrennten Ortsteile eine eigene Abrechnungseinheit zu bilden.