Keine weiteren Nachweise: Allgemeinverfügung zum 1. Februar außer Kraft
Vogelgrippe: Kreisveterinäramt hebt die Aufstallpflicht wieder auf
picture alliance/dpa/dpa-Zentral

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 3. Januar, die vor allem eine Aufstallpflicht für Geflügel in der Verbandsgemeinde Puderbach angeordnet hat, wird zum kommenden Dienstag, 1. Februar, wieder aufgehoben. Das teilt das Gesundheitsamt des Kreises Neuwied mit.

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Das Gleiche gilt auch für 48 von einer Aufstallungspflicht betroffenen Ortsgemeinden in der VG Altenkirchen-Flammersfeld, wie die Verwaltung in Altenkirchen mitteilt. Nur dass das die Verfügung dort schon ab dem heutigen Samstag gilt. Wie Veterinär Daniel Neumann erklärt, hat es glücklicherweise seit dem Erlass keinen weiteren Nachweis von Vogelgrippe im Kreis Neuwied gegeben.

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