Durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögel kann der Erreger in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände eingetragen werden. Das Neuwieder Gesundheitsamt macht daher dringend darauf aufmerksam, dass in Geflügelhaltungen, insbesondere in solchen mit Auslauf- und Freilandhaltung, Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüft und wenn nötig optimiert werden sollen. „Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden, hierzu finden Sie ein Merkblatt mit den wichtigsten Handlungsempfehlungen auf der Internetseite der Kreisverwaltung Neuwied“, erklärt Kreis-Veterinärin Ilonka Degenhardt.
Vermehrte Totfunde von wildlebenden Wasservögeln – insbesondere Enten-, Gänse-, Schwan- und Reiher-Arten – und auch Greifvögeln im Landkreis Neuwied sollten der Veterinärverwaltung zur Bergung und Untersuchung unter Tel. 02631/803.420 gemeldet werden. „Bitte sammeln Sie die toten Vögel nicht selbst ein“, unterstreicht Degenhard und warnt, dass es sich bei der Vogelgrippe um eine sogenannte Zoonose handelt, also einer Erkrankung, die auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann. Die Infektion des Menschen erfolgt durch intensiven Kontakt mit erkranktem Geflügel. „Derzeit ist zwar kein Fall bekannt, bei dem sich ein Mensch infiziert hat, aber seien Sie bitte vorsichtig“, appelliert Ilonka Degenhardt.
Das Neuwieder Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang auch auf die Meldepflicht von Geflügelhaltungen nach Paragraf 26 der Viehverkehrsverordnung hin.
Die Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza), die auch als Vogelgrippe bezeichnet wird, ist eine besonders schwer verlaufende, hoch ansteckende Viruserkrankung, die beim Hausgeflügel meist unter schweren allgemeinen Krankheitszeichen verläuft und bei Hühnern und Puten meist innerhalb weniger Tage zum Tod von bis zu 100 Prozent des Bestandes führen kann. Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer. Die Krankheit führt bei diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen werden.