Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird und zu Hause versorgt werden soll, ist einer der ersten Schritte in die Häusliche Pflege der Antrag beim medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) auf Feststellung des Pflegegrades. Der VdK-Kreisverband hilft Mitgliedern, ihre Ansprüche gegenüber Pflege- und Krankenkassen sowie Sozialämtern durchzusetzen. Die RZ sprach mit Doreen Borges, Geschäftsführerin des VdK im Kreis Neuwied, und Marlen Holnick, Leiterin der Abteilung für Sozialpolitik und Sozialrecht in der Landesverbandsgeschäftsstelle.