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Kreis Neuwied

Umfrage im Kreis Neuwied: Testbedingungen für junge Sportler kritisiert

Von Jörg Niebergall
Wer als Erwachsener in der Halle Sport treiben will, muss geimpft oder genesen sein. Nicht geimpfte Jugendliche ab 12 Jahren benötigen jeweils einen aktuellen negativen Testnachweis.
Wer als Erwachsener in der Halle Sport treiben will, muss geimpft oder genesen sein. Nicht geimpfte Jugendliche ab 12 Jahren benötigen jeweils einen aktuellen negativen Testnachweis. Foto: Jörg Niebergall

Genesen oder geimpft, also 2G, das gilt seit der jüngsten Verordnung des Landes auch für die Hallensportler über 18 in Rheinland-Pfalz. Wer unter 12 Jahren ist, für den gelten die bisherigen Regeln. Für alle von 12 bis 18, die trainieren oder am Spielbetrieb teilnehmen möchten, ist ein Testnachweis Pflicht. Nicht bei allen Verantwortlichen in den Sportvereinen stoßen die Bestimmungen auf Verständnis.

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„Mir schwillt gerade der Kamm, und da gehört schon viel dazu, dass ich mich aufrege“, schreibt Melanie Anhäuser, die Geschäftsführerin des TV Rengsdorf, ansonsten immer gut gelaunt, auf die Anfrage der RZ, was die neuen Regeln für die Sportler bedeuten. „Ich persönlich finde sie kontraproduktiv“, ergänzt die Vorsitzende Manuela Decker. ...