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Überfahrt mit Brot bezahlt: Fährverbindung Leutesdorf-Andernach hat lange Tradition

An „et Pöntche“ denkt wohl jeder alteingesessene Leutesdorfer gern zurück. Mit kurzen Unterbrechungen mehr als fünf Jahrzehnte lang, von 1934 bis 1985, verband die Motorfähre den Winzerort mit der Stadt Andernach auf dem anderen Rheinufer. An ihre Geschichte erinnert derzeit eine Ausstellung, die noch bis zum 9. Dezember im Leutesdorfer Dorfmuseum zu sehen ist. Doch die Geschichte der Schiffsverbindung zwischen Leutesdorf und Andernach umfasst einen weitaus größeren Zeitraum. Denn neben ihren Nachfolgern, dem heutigen Geysirschiff und einer kleinen Personenfähre, die einige Jahre am Zolltor anlegte, hatte die Ponte seit Alters her eine Menge Vorläufer, die fast alle ohne motorisierten Antrieb auskamen.

Lesezeit: 6 Minuten
Das erste Zeugnis stammt aus kurtrierischer Zeit, als die Fährgerechtsame, das Recht Personen überzusetzen, versteigert wurde. Am 5. Mai 1682 erhält der Schiffer Mattheiß Nalbach es für zwölf Jahre. Gleichzeitig wird gefordert, dass er das Fährschiff, wohl eher ein Kahn, auf eigene Kosten stellt, niemandem mehr als das gewöhnliche Fährgeld ...
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Im Kreis bestehen noch vier Fährverbindungen

Seit 2009 besteht wieder eine Fährverbindung von Leutesdorf nach Andernach mit dem Geysirschiff „MS Namedy“, allerdings nur viermal am Tag und während der Geysirsaison von April bis Oktober. Zu bestimmten Anlässen wie dem Emmausgang oder dem Winzerfest gelten erweiterte Sonderfahrpläne. Ganzjährig befördert dagegen im Kreisnorden die Personenfähre „Nixe“ Passanten von Erpel nach Remagen und zurück, an Werktagen zweimal morgens und nachmittags nach Bedarf, am Wochenende ab Mittag nach Bedarf.

Hinzu kommen die Autofähren zwischen Rheinbrohl und Bad Breisig sowie zwischen Linz und Remagen-Kripp, die auch Fußgänger, Rad- und Motorradfahrer transportieren. Erstere, die „Sankta Maria“, verkehrt täglich von 5.30 bis 23 Uhr mindestens alle 15 Minuten von jeder Seite, die Linzer Autofähre täglich von 6 bis 24 Uhr. Sämtliche Fahrpläne gelten unter Vorbehalt höherer Gewalt wie Unwetter oder Hochwasser. mif
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