Urteil Psychisch Kranker darf sich bewähren
Trotz Übergriff und Waffenbesitz auf freiem Fuß: Neuwieder darf psychiatrische Klinik verlassen

Neuwied/Koblenz. Der Neuwieder, der im Juni 2016 eine 14-Jährige sexuell belästigt haben soll (wir berichteten), darf das psychiatrische Krankenhaus, in dem er seit der Tat untergebracht war, verlassen. Dies hat das Landgericht in Koblenz entschieden. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass der 54-Jährige das Mädchen an Po und Brust gefasst hatte, schrieb diesen Übergriff und weitere Verfehlungen in diesem Zusammenhang jedoch dessen Erkrankung zu. Der Unterbringungsbefehl für den Neuwieder wurde aufgehoben. Teil des Urteils ist es aber auch, dass er sofort wieder in die Klinik zurück muss, falls er gegen seine Bewährungsauflagen verstößt.

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Dazu gehört, dass Emilio M. (Name von der Redaktion geändert) wöchentlich bei der forensisch-psychiatrischen Institutsambulanz vorstellig werden und sich regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer melden muss. Darüber hinaus hat er seine verordneten Medikamente einzunehmen und sich Blut abnehmen zu lassen, damit überprüft werden kann, ob die Dosierung stimmt.

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