Justiz Anwalt hat Revision eingelegt
Trotz Haftstrafe: Syrer wird vorerst nicht abgeschoben

Symbolbild.

dpa

Neuwied. Welche Auswirkungen hat es aufs Bleiberecht eines Bürgerkriegsflüchtlings, wenn er sich in Deutschland eines Verbrechens schuldig macht und dafür verurteilt wird? Dieser Frage ist die RZ aus aktuellem Anlass nachgegangen, denn kürzlich hat das Landgericht Koblenz einen 22-jährigen anerkannten syrischen Flüchtling aus Neuwied zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er seine Ex-Freundin in Andernach vergewaltigt hatte (die RZ berichtete).

Lesezeit 2 Minuten
Der Stand des Verfahrens: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn Rechtsanwalt Ralph Querbach hat Revision eingelegt. Das offensichtliche Ziel: Querbach, der in der Verhandlung eine zweieinhalbjährige Haftstrafe gefordert hatte, will für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von weniger als drei Jahren herausholen, weil dies seine Chancen auf ein Bleiberecht erhöhen würde.

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