Bad Hönningen/Koblenz

Tödlicher Messerangriff in Bad Hönningen: 38-Jähriger bleibt vorerst in geschlossener Klinik

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Die Ermittler hatten im Juli in dieser Straße in Bad Hönningen Tatspuren eingekreist. Foto: Heinz-Werner Lamberz

Eine schockierende Tat hat im Juli 2023 nicht nur die Menschen in Bad Hönningen geschockt. Ein 38-jähriger Mann ging mit einem Messer auf Passanten los. Eine Frau aus Luxemburg bezahlte die Attacke des Angreifers mit ihrem Leben. Nun informiert die Staatsanwaltschaft Koblenz über den aktuellen Ermittlungsstand.

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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat laut Mitteilung Ende Dezember 2023 beim Landgericht Koblenz eine Antragsschrift mit dem Ziel der Unterbringung eines 38 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen in einem psychiatrischen Krankenhaus eingereicht. In der kürzlich zugestellten Antragsschrift wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, am Nachmittag des 8. Juli im Stadtgebiet von Bad Hönningen in Tötungsabsicht zunächst einen 30-jährigen Deutschen unvermittelt mit einem Messer angegriffen und ihm dabei mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt zu haben. Der Geschädigte konnte den Angriff schließlich abwehren und sich schwer verletzt vom Tatort entfernen.

55-Jährige aus Luxemburg erlag ihren Verletzungen

Kurz darauf soll der Beschuldigte eine 55-jährige luxemburgisch-belgische Staatsangehörige mit einem weiteren Messer angegriffen und ihr derart erhebliche Verletzungen zugefügt haben, dass sie trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen am Tatort verstarb. Der Beschuldigte konnte kurz nach der Tat festgenommen werden.

Nach Abschluss der Ermittlungen sieht die Staatsanwaltschaft die Straftatbestände des heimtückischen vollendeten und versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung als erfüllt an. Nach dem vorläufigen Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen ist jedoch davon auszugehen, dass der Beschuldigte aufgrund seiner psychischen Disposition zur Tatzeit schuldunfähig war. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Koblenz deshalb zwischenzeitlich mit Beschluss vom 27. September die einstweilige Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Landgericht beschäftigt sich bald mit dem Fall

Das Landgericht hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren und die Fortdauer der einstweiligen Unterbringung zu entscheiden. Der Termin zur Hauptverhandlung ist daher noch nicht bestimmt, heißt es abschließend. red