Die „strukturelle Unterrichtsversorgung“ gibt an, zu wie viel Prozent durch die Zuweisungen der Schulaufsicht das Lehrerwochenstunden-Soll tatsächlich erreicht wird. In Rheinland-Pfalz werden – anders als in anderen Bundesländern – bei der Festlegung des Stunden-Solls der Schulen nicht nur die Pflicht-Unterrichtsstunden nach den jeweiligen Stundentafeln berücksichtigt, sondern auch zusätzlich Differenzierungs- und Förderangebote eingerechnet. Für die konkrete Personalzuweisung, die im Frühsommer geplant und im Sommer umgesetzt wird, sind ausschlaggebend die voraussichtlichen Zahlen: a) der Schülerinnen und Schüler sowie b) der Klassen und Lerngruppen in einer Schule in einem bevorstehenden Schuljahr. Der „temporäre Unterrichtsausfall“, etwa durch Erkrankung von Lehrer findet in den Zahlen der ADD zur strukturellen Unterrichtsversorgung keinen Niederschlag.