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Erpel

Streit um wiederkehrende Beiträge: Erpel geht jetzt doch in die Berufung

Von Sabine Nitsch
Das Thema wiederkehrende Beiträge beschäftigt die Bürger in Erpel auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Das Thema wiederkehrende Beiträge beschäftigt die Bürger in Erpel auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Foto: Heinz Werner Lamberz

Ein oder zwei Abrechnungsgebiete für die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (WKB) in Erpel? Eigentlich gibt es dazu seit April ein Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts (VG). Erpeler Bürger hatten in einem Musterverfahren gegen den ersten WKB-Beitragsbescheid in Erpel (für die Rieslingstraße) geklagt und Recht bekommen. 150 Bürger hatten außerdem Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt. Kernpunkt des Urteils: Erpel soll als eine Abrechnungseinheit betrachtet werden und nicht als zwei, wie es in der Satzung steht. Die Folge: Die Erpeler Satzung ist nichtig.

Lesezeit: 3 Minuten
Einstimmig hatte sich der Hauptausschuss dafür ausgesprochen, dem Gemeinderat zu empfehlen, keinen Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz zu stellen und damit das Urteil zu akzeptieren. Damit folgte das Gremium der rechtlichen Einschätzung der prozessbevollmächtigten Kanzlei der Gemeinde Erpel. Kurz vor der Ratssitzung korrigierte diese ...
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Rheinbreitbach beschließt Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

Rheinbreitbach. Der Rat hat die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen in Rheinbreitbach beschlossen. Die Belastungen der Eigentümer sollen sich dabei in Grenzen zu halten. Auf CDU-Antrag wurde laut Pressemitteilung mit Mehrheit der Anteil der Gemeinde in der Ortslage auf 40 Prozent festgelegt, ein Drittel höher als von der Verwaltung vorgeschlagen. Entsprechend werden die Anlieger entlastet. Die CDU begründete ihren Vorstoß mit dem hohen Anteil an Durchgangsverkehr im Ort. Für den Ortsteil Breite Heide wurde der Gemeindeanteil auf Antrag der UWG auf 30 statt 25 Prozent festgesetzt.

„Es wäre aus unserer Sicht gerechter und mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden, Straßensanierungen aus Steuermitteln zu finanzieren. Dies erlaubt das Landesgesetz nicht. Deshalb sind wir froh, dass wir den WKB in Rheinbreitbach ein Stück weit die Zähne ziehen und die Belastungen der Anlieger eindämmen konnten“, so Heinz Schmitz (CDU). Die Verschonungsregelung sieht vor, dass Grundstückseigentümer, die erst kürzlich Beiträge für den Ausbau „ihrer“ Straße bezahlen mussten, für eine Übergangszeit von WKB befreit werden. Der Vorschlag der CDU, die dadurch entstehenden Beitragsausfälle durch die Gemeinde zu übernehmen, fand im Rat keine Mehrheit. „Diese Kosten werden zusätzlich auf die nicht verschonten Anlieger abgewälzt“, so Schmitz. Mit dem Beschluss hat Rheinbreitbach auch ein Zeichen kommunalen Ungehorsams gesetzt. Andernorts liegen die Gemeindeanteile bei maximal 30 Prozent, weil man befürchtet, dass die Kommunalaufsicht den höheren Beitrag letztendlich doch nicht genehmigt. san

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