Immobilie in Neuwied hätte im Februar den Besitzer wechseln sollen - Welche Rechte Käufer bei Fristverletzungen haben
Streit am Bau: Wohnungsübergabe in Neuwieder Innenstadt um Monate in Verzug

Neuwied. Im Herbst vergangenen Jahres unterschreibt der 32-jährige Julius Bleier (Name von der Redaktion geändert) einen Vertrag für eine Eigentumswohnung in der Neuwieder Innenstadt, die laut Papier Ende Februar bezugsfertig sein wird. Es soll ein Schritt zu mehr Selbstständigkeit und finanzieller Absicherung sein. Heute ist der junge Mann desillusioniert, lebt bei seinen Eltern, und der Traum von der eigenen Wohnung ist in weite Ferne gerückt. Bleier sieht die Verzögerung durch die ausführende Baugesellschaft aus der Region verursacht. Diese gibt an, dass der junge Mann an seiner Lage durchaus selbst Schuld hat. Wir klären auf, welche Käuferrechte bei nicht fristgerechter Fertigstellung von Immobilien bestehen.

Lesezeit 4 Minuten
„Ich habe ausschließlich den Worten des Maklers Gehör geschenkt. Er hat mir nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt, es sei ein tolles Penthouse in bester Lage“, berichtet Bleier im RZ-Gespräch. Auch befänden sich in dem Haus weitere bereits fertiggestellte Wohnungen: „Der Makler meinte, dass die anderen Eigentümer zufrieden wären und es keine Probleme beim Bau der Wohnungen und deren Innenausbau gegeben habe.

Top-News aus der Region