Neuwied
Straßenlaterne am Neuwieder Bahnhof darf stehenbleiben
Diese Straßenlaterne war Stein des Anstoßes. Laut Gericht darf sie stehen bleiben.
Peerenboom

Neuwied - Die Laterne bleibt stehen: Der Eigentümer eines Grundstücks in Neuwied muss eine Straßenlaterne vor seinem Wohnhaus hinnehmen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

Lesezeit 1 Minute
Neuwied – Die Laterne bleibt stehen: Der Eigentümer eines Grundstücks in Neuwied muss eine Straßenlaterne vor seinem Wohnhaus hinnehmen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.Bis zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes in Neuwied befand sich im Abstand von etwa.

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