Straßenlaterne am Neuwieder Bahnhof darf stehenbleiben
Neuwied
Straßenlaterne am Neuwieder Bahnhof darf stehenbleiben
Diese Straßenlaterne war Stein des Anstoßes. Laut Gericht darf sie stehen bleiben. Peerenboom
Neuwied - Die Laterne bleibt stehen: Der Eigentümer eines Grundstücks in Neuwied muss eine Straßenlaterne vor seinem Wohnhaus hinnehmen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.
Lesezeit 1 Minute
Neuwied – Die Laterne bleibt stehen: Der Eigentümer eines Grundstücks in Neuwied muss eine Straßenlaterne vor seinem Wohnhaus hinnehmen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.Bis zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes in Neuwied befand sich im Abstand von etwa.