Neuwied

Straßenlaterne am Neuwieder Bahnhof darf stehenbleiben

Diese Straßenlaterne war Stein des Anstoßes. Laut Gericht darf sie stehen bleiben. Foto: Peerenboom
Diese Straßenlaterne war Stein des Anstoßes. Laut Gericht darf sie stehen bleiben. Foto: Peerenboom

Die Laterne bleibt stehen: Der Eigentümer eines Grundstücks in Neuwied muss eine Straßenlaterne vor seinem Wohnhaus hinnehmen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

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Neuwied – Die Laterne bleibt stehen: Der Eigentümer eines Grundstücks in Neuwied muss eine Straßenlaterne vor seinem Wohnhaus hinnehmen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

Bis zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes in Neuwied befand sich im Abstand von etwa. zwei Metern vor dem Wohnhaus des Klägers eine Straßenleuchte. Sie wurde durch eine Straßenlaterne ersetzt, die 10 Zentimeter vor dem Wohnhaus des Klägers aufgestellt wurde. Der Neuwieder wollte nun die Beseitigung der Straßenlaterne erreichen.

Laut Gericht muss der Kläger die von der Straßenlaterne ausgehenden Lichtimmissionen hinnehmen, weil sie im innerstädtischen Bereich ortsüblich seien.

Mehr dazu in der RZ am Freitag.