Neuwied
Seemanns Beigeordnetenwahl in Neuwied: AfD scheitert mit Beschwerde

Neuwied. Die Wahl von Ralf Seemann zum zweiten hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Neuwied ist rechtlich nicht zu beanstanden. Über dieses Ergebnis ihrer Prüfung hat die ADD Trier die Stadtverwaltung informiert.

Lesezeit 1 Minute
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat den Sachverhalt geprüft, weil der Vorsitzende der AfD-Fraktion, René Bringezu, Beschwerde gegen die Wahl im November vergangenen Jahres im Stadtrat eingelegt hatte. Im Ergebnis kam die ADD laut Stadtverwaltung unter anderem zu dem Schluss, dass der Vorwurf, Seemann habe den Ausschreibungstext selbst verfasst, nicht bestätigt wurde.

Top-News aus der Region