Landgericht Koblenz bewertet Gefährlichkeit der Frau höher und ordnet Unterbringung in der Psychiatrie an
Schwere Brandstiftung: Angeklagte aus dem Kreis Neuwied nicht schuldfähig

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Kreis Neuwied/Koblenz. Es war wieder einmal ein tragischer Fall, den die dritte Strafkammer des Landgerichts Koblenz zu entscheiden hatte. Vor Gericht stand eine 53-Jährige aus dem Kreis Neuwied, der die Staatsanwaltschaft Koblenz zur Last legte, im Zustand der Schuldunfähigkeit zweimal die Straftat der versuchten, schweren Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung begangen zu haben.

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Konkret wurde der Frau vorgeworfen, am 2. September 2019 versucht zu haben, im St. Josefshaus in Hausen eine Couch im Gemeinschaftsraum mit ihrem Feuerzeug in Brand zu setzen, was ihr auch gelang. In der Folge mussten 13 größtenteils schwerbehinderte Patienten mit erheblichem Aufwand evakuiert werden.

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