Wiederkehrender Beitrag für Straßenausbau: Rengsdorfer Rat legt zwei Abrechnungsgebiete fest - Verwaltung favorisierte andere Lösung
Satzung angepasst: Hagelt es jetzt wieder Klagen?
Das Rengsdorfer Industriegebiet bildet im Hinblick auf den wiederkehrenden Beitrag für den Straßenausbau künftig eine eigenständige Abrechnungseinheit. Das hat der Rat beschlossen. Foto: Jörg Niebergall
Jörg Niebergall

Rengsdorf. Der wiederkehrende Beitrag für den Straßenausbau hatte sich in Rengsdorf nach rechtlichen Auseinandersetzungen zu Beginn allmählich etabliert. Jetzt zwingen Gerichtsurteile die Ortsgemeinde dazu, sich erneut mit der Satzung für den wiederkehrenden Beitrag zu beschäftigen. Ortsbürgermeister Christian Robenek sieht deshalb unabhängig von der nun präferierten Lösung wieder Klagen auf die Kommune zukommen.

Lesezeit 2 Minuten
Spätestens nach dem jüngsten Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz sind Verwaltung und Ortsgemeinde aufgeschreckt. Dieses besagt laut Bauamtsleiter Diethelm Stein zusammengefasst: Bahngleise, Flüsse oder größere Straßen wirken ortsteilend, was mit unterschiedlichen Abrechnungseinheiten für den wiederkehrenden Beitrag einhergeht.

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