Rechtsstreit um Information zu Tariferhöhungen wandert bis vor den Europäischen Gerichtshof - Dort erzielen die SWN einen Teilerfolg
Rechtsstreit: Gaskunde legt sich mit Neuwieder Stadtwerken an
Wie müssen Kunden über Änderungen beim Gaspreis informiert werden? Darum dreht sich ein Rechtsstreit, an dem die SWN beteiligt sind. Foto: dpa
picture alliance/dpa

Neuwied. Ein Rechtsstreit der Stadtwerke Neuwied (SWN) mit einem Gaskunden hat es bis vor den europäischen Gerichtshof geschafft. Dort haben die SWN nun einen Teilerfolg erzielt. In dem Fall geht es darum, ob ein Gasversorger dazu verpflichtet ist, seinen Kunden Tariferhöhungen persönlich mitzuteilen. Hier entschied das Gericht, dass eine solche Mitteilung unter speziellen Voraussetzungen nicht erfolgen muss. Und genau diese lagen hier vor.

Lesezeit 2 Minuten
Wie in der Urteilsbegründung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nachzulesen ist, hatten die SWN zwischen Januar 2005 und September 2011 mehrfach Tariferhöhungen vorgenommen, die dem Anstieg der Bezugskosten des Erdgases entsprachen. Ein Kunde zahlte jedoch weiter den alten Preis – sodass die SWN schließlich die Zahlungsrückstände in Höhe von 1334,71 Euro einforderten.

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