Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) hat entschieden, dass die Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) im Jahr 2014 verfassungswidrig war. Die kommunale Finanzausstattung, so der VGH, orientiere sich nicht am konkreten Bedarf der Kommunen. Damit sieht sich der Neuwieder Landrat Achim Hallerbach in seiner Auffassung bestätigt, dass das Land Rheinland-Pfalz seine Kommunen finanziell besser ausstatten muss. Er begrüßt das Urteil, wie aus einer Mitteilung der Kreisverwaltung hervorgeht.
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Zuletzt hatte der VGH 2012 im sogenannten Neuwieder Urteil festgestellt, dass der im LFAG geregelte kommunale Finanzausgleich mit der Landesverfassung unvereinbar ist. Die Neufassung 2014 sollte diese Unvereinbarkeit beseitigen, wie der VGH nunmehr festgestellt hat, ohne Erfolg.
„Das Land agiert damit im Bereich der kommunalen Finanzausstattung seit 2007, also seit mehr ...
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