Justiz Sachverständiger spricht von schwerer Persönlichkeitsstörung - Haftstrafe gefordert
Pubertierenden Mädchen an den Po gegrapscht: Muss 26-Jähriger in die Psychiatrie?
dpa

Kreis Neuwied/Koblenz. Was hat einen heute 26-Jährigen geritten, als er zwischen dem 4. Mai 2016 und dem 16. Juni vergangenen Jahres mit Vergewaltigungsfantasien im Kopf mehrmals pubertierende Mädchen und junge Frauen in Leutesdorf, Rheinbrohl und Koblenz-Horchheim an den Po gefasst sowie – unter anderem vor den Augen einer 13-Jährigen – sein Glied entblößt hat? Das versucht das Landgericht in Koblenz herauszufinden, vor dem sich der junge Mann für seine Taten verantworten muss. Der gebürtige Neuwieder, der derzeit eine Haftstrafe wegen eines ähnlich gelagerten Falls verbüßt, ist geständig.

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Und er ist auch für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt. So hat er, wie die Vorsitzende Richterin Anke Schenkelberg in der Verhandlung am Donnerstag verlas, bereits im Alter von 16 Jahren im Kreis Neuwied ein 13-jähriges Mädchen verfolgt und versucht, sie zu umarmen.

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