Kreis Neuwied/Koblenz. Die Zeugin wird von dem Angeklagten wüst beschimpft. Er bedroht sie. Und sein Anwalt nimmt sie regelrecht ins Kreuzverhör, verhöhnt sie, als sie sich nicht mehr genau erinnern kann und ihre Aussagen sich widersprechen. So passiert es im Fernsehen.
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Zum Glück aber nicht in der Realität. Und trotzdem ist die Situation, vor Gericht aussagen zu müssen, für viele Opfer eines Verbrechens äußerst belastend. Deshalb haben sie unter bestimmten Umständen seit 1. Januar einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung.