Vom RKI gemeldete Inzidenzwerte ausschlaggebend: Notbremse: Diese Corona-Regeln gelten jetzt im Kreis Neuwied
Vom RKI gemeldete Inzidenzwerte ausschlaggebend
Notbremse: Diese Corona-Regeln gelten jetzt im Kreis Neuwied
Derzeit dürfen nur noch halb so viele Kunden in die Lebensmittelmärkte. Das legt die „Notbremse“ der Bundesregierung so fest. Foto: dpa dpa
Kreis Neuwied. Die Bundesregierung hat die „Notbremse“ gezogen und damit den Kampf gegen die Corona-Pandemie länderübergreifend vereinheitlicht. Das wiederum führt auch zu aktuellen Veränderungen der im Kreis Neuwied geltenden Regeln. Die RZ informierte sich dazu bei Frank Laupichler, Leiter der Ordnungsabteilung bei der Kreisverwaltung.
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1Allgemein: Bereits am Samstag sind die durch den Bund beschlossene Notbremse vorgesehenen Regelungen in Kraft getreten. Heißt: „Die jüngsten von der Kreisverwaltung verhängten Verfügungen sind mit auslaufendem Freitag außer Kraft gesetzt worden“, sagt Frank Laupichler.