Vom RKI gemeldete Inzidenzwerte ausschlaggebend
Notbremse: Diese Corona-Regeln gelten jetzt im Kreis Neuwied
Derzeit dürfen nur noch halb so viele Kunden in die Lebensmittelmärkte. Das legt die „Notbremse“ der Bundesregierung so fest. Foto: dpa
dpa

Kreis Neuwied. Die Bundesregierung hat die „Notbremse“ gezogen und damit den Kampf gegen die Corona-Pandemie länderübergreifend vereinheitlicht. Das wiederum führt auch zu aktuellen Veränderungen der im Kreis Neuwied geltenden Regeln. Die RZ informierte sich dazu bei Frank Laupichler, Leiter der Ordnungsabteilung bei der Kreisverwaltung.

Lesezeit 2 Minuten

1Allgemein: Bereits am Samstag sind die durch den Bund beschlossene Notbremse vorgesehenen Regelungen in Kraft getreten. Heißt: „Die jüngsten von der Kreisverwaltung verhängten Verfügungen sind mit auslaufendem Freitag außer Kraft gesetzt worden“, sagt Frank Laupichler.

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