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Kreis Neuwied

Notbremse: Diese Corona-Regeln gelten jetzt im Kreis Neuwied

Derzeit dürfen nur noch halb so viele Kunden in die Lebensmittelmärkte. Das legt die „Notbremse“ der Bundesregierung so fest.  Foto: dpa
Derzeit dürfen nur noch halb so viele Kunden in die Lebensmittelmärkte. Das legt die „Notbremse“ der Bundesregierung so fest. Foto: dpa

Die Bundesregierung hat die „Notbremse“ gezogen und damit den Kampf gegen die Corona-Pandemie länderübergreifend vereinheitlicht. Das wiederum führt auch zu aktuellen Veränderungen der im Kreis Neuwied geltenden Regeln. Die RZ informierte sich dazu bei Frank Laupichler, Leiter der Ordnungsabteilung bei der Kreisverwaltung.

Lesezeit: 2 Minuten
1 Allgemein: Bereits am Samstag sind die durch den Bund beschlossene Notbremse vorgesehenen Regelungen in Kraft getreten. Heißt: „Die jüngsten von der Kreisverwaltung verhängten Verfügungen sind mit auslaufendem Freitag außer Kraft gesetzt worden“, sagt Frank Laupichler. Das betrifft sowohl die allgemeinen Regeln zu Kontaktbeschränkungen, Einzelhandel und Ausgangssperre, als auch die ...