Neuwieder Landrat ruft zur Beteiligung auf: Beirat für Migration und Integration wird gewählt
Zeit, sich für eine Kandidatur zu entscheiden, haben Interessierte noch bis Montag, 23. September, 18 Uhr. Bis dahin besteht Gelegenheit, um Wahlvorschläge bei Kreis- oder Stadtverwaltung einzureichen.
Wer wahlberechtigt ist
Wahlberechtigt sind laut Pressemitteilung des Kreises Neuwied grundsätzlich alle Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Staatenlose, vorausgesetzt, sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und zudem seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis. Eine besondere Regelung gilt für die Bürger dieses Personenkreises, wenn sie in der Stadt Neuwied leben. Neuwieder dürfen nämlich grundsätzlich für beide Gremien, also sowohl für den Kreis- als auch für den Stadtbeirat kandidieren und gewählt werden. Auch Eingebürgerte und Spätaussiedler dürfen an der Wahl teilnehmen.
Wer kandidieren kann
Kandidieren können alle Einwohner des Kreises und der Stadt Neuwied. Auch sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen nicht von der Stimmabgabe ausgeschlossen sein. „Nehmen Sie Ihr Wahlrecht bitte wahr und entschließen Sie sich, wenn möglich, ebenfalls zur Kandidatur. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für Toleranz und Frieden in Kreis und Stadt Neuwied“, ruft Landrat Hallerbach zur aktiven Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens auf.
Weitere Informationen gibt es bei der Kreisverwaltung Neuwied: Kerstin Schwanbeck-Stephan, Tel. 02631/803 129 oder per E-Mail an kerstin.schwanbeck@kreis-neuwied.de. Die Stadtverwaltung Neuwied ist über über Dilorom Jacka erreichbar, Tel. 02631/802 284 oder per E-Mail an sozialamt@stadt-neuwied.de