Maßnahmen nach neuem Gesetz notwendig, sonst droht die Schließung einer Gruppe - Antrag für Förderung muss bis 30. Dezember eingereicht sein: Neues Gesetz tritt in Kraft: Kita in Bad Hönningen muss erweitert werden
Maßnahmen nach neuem Gesetz notwendig, sonst droht die Schließung einer Gruppe - Antrag für Förderung muss bis 30. Dezember eingereicht sein
Neues Gesetz tritt in Kraft: Kita in Bad Hönningen muss erweitert werden
Die Kita St. Peter und Paul muss erweitert werden, sonst droht die Schließung einer Gruppe. Heinz Werner Lamberz
Bad Hönningen. Der katholische Kindergarten St. Peter und Paul in Bad Hönningen hat ein Platzproblem. Er muss um eine Mensa samt Küche und Schlafraum erweitert werden. Wenn die Stadt das nicht stemmt, verliert sie die Betriebserlaubnis für eine Gruppe. Der Bad Hönninger Stadtrat beschloss vor diesem Hintergrund einstimmig, einen Förderantrag auf den Weg zu bringen, um die Kita zu erweitern.
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Die Erweiterung wird notwendig, weil zum 1. Januar das neue Kita-Zukunftsgesetz in Kraft tritt. Dieses sieht unter anderem vor, dass Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf 7 Stunden tägliche Kinderbetreuung mit einem Mittagessen haben. „Aufgrund der Betriebserlaubnis können derzeit von den 125 Kindern, die die Einrichtung besuchen, 30 Kinder in der Mensa der Grundschule essen.