Nachzug weiter ausgesetzt: Geflüchtete im Kreis Neuwied warten weiter auf ihre Familien
Von Christina Nover
ÜberschriftxFoto: picture alliance
Für viele Menschen, die ohne Familie nach Deutschland geflüchtet sind, war der März 2018 fest im Kalender markiert. Ab dann sollte es ihnen wieder erlaubt sein, ihre Liebsten nachzuholen. Doch die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte – vom Bundestag 2016 für zwei Jahre vorgesehen – bleibt nun bis Ende Juli bestehen. Der Frust und das Unverständnis über die Entscheidung trifft nun all jene, die direkt mit den Flüchtlingen zusammenarbeiten.
Lesezeit: 2 Minuten
„Das kann man eigentlich niemandem mehr erklären“, sagt Flüchtlingsberaterin Violetta Kunz vom Diakonischen Werk in Neuwied, die momentan alle Hände voll damit zu tun hat, für die Betroffenen neue Anträge zu stellen. Sie weiß, wie hoch die psychische Belastung für die Menschen ist, die darauf warten, ihre Familien wiederzusehen. Die ...
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Der Begriff Flüchtling umfasst im Verständnis des Asylrechts ausschließlich anerkannte Flüchtlinge, die nach Abschluss eines Asylverfahrens den Flüchtlingsschutz erhalten. Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.