Nichtige Satzung wirft Fragen auf
Nach Urteil des Verwaltungsgerichts: Wie geht es weiter mit den WKB in Erpel?
Straßenausbaubeiträge
Seitdem Erpel 2016 die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (WKB) eingeführt hat, gibt es auch Kritik an selbigen. Nun hat das Koblenzer Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt.
Christoph Soeder. dpa/Symbolbild

Erpel. 2016 hat Erpel die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (WKB) eingeführt. Die Kritik daran reißt nicht ab und gipfelte jüngst in einem Gerichtsurteil. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem Kläger in einem Musterverfahren Recht, der gegen den ersten Erpeler Beitragsbescheid geklagt hatte. 150 Bürger hatten außerdem Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt. Kernpunkt des Urteils: Erpel soll als eine Abrechnungseinheit betrachtet werden und nicht als zwei, wie es in der Satzung steht, die damit ein Fall für den Papierkorb ist. Die Kernfragen sind jetzt, ob den Eigentümern vor dem Hintergrund der nichtigen Satzung bereits bezahlte Beiträge zurückerstattet werden und ob die Gemeinde das Urteil anfechten will. Die Frage ist auch, wie es zu der fehlerhaften Satzung kommen konnte. Die Erpeler CDU und die Bürgerinitiative gegen wiederkehrende Beiträge (BI) nehmen in Pressmitteilungen Stellung zu den Folgen des Urteils.

Lesezeit 3 Minuten
Die CDU teilt mit, dass Erpel offenbar nicht gegen das Urteil in Berufung gehen wird. „Seitens des Gerichts wurde die Entscheidung für eine Abrechnungseinheit unter anderem mit dem bestehenden Fußweg an der Kreisstraße und dem Schulweg begründet. Dies ist für uns nicht nachvollziehbar, um aber weiteren Schaden von der Ortsgemeinde abzuwenden, fasste der Hauptausschuss die Beschlussempfehlung, das Urteil anzuerkennen“, so die Christdemokraten, ...

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