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Bad Hönningen/Koblenz

Mord auf Befehl des „Quallengottes“: Mann (36) muss in Anstalt

Foto: dpa/Symbolfoto

Urteil um grausamen Mord auf offener Straße: In Bad Hönningen tötete ein 36-Jähriger am Morgen des 12. Juni einen Rentner (67) mit Dutzenden Messerstichen. Dabei bohrte er ihm die neun Zentimeter lange Klinge insgesamt 43-mal in die Augen, in den Hals, in Brust und Rücken. Jetzt hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass der Täter aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig ist und die Unterbringung in einer Maßregelvollzugsanstalt angeordnet. Der Vorsitzende Richter Ralf Bock begründete die Entscheidung so: „Wir können niemanden für die Tat verantwortlich machen. Der Mann ist krank.“

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Die Familienangehörigen des ermordeten Rentners, die den Prozess als Zuschauer verfolgten, waren entsetzt über das Urteil. "Armes Deutschland!", spottete der Neffe. Die Töchter fassten ihre Trauer im Gespräch mit unserer Zeitung so zusammen: "Wir fühlen uns allein gelassen." Letzte Woche hatte der psychisch Kranke den Mord vor Gericht gestanden. Demnach hörte ...